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Ambulante
Versorgung/ Beratung
Die ambulante Versorgung ermöglicht es, auch bei Krankheit
und Behinderung in der eigenen Wohnung zu bleiben.
Bausteine der ambulanten Versorgung sind
Ambulante Pflege
Essen auf Rädern
Mittagstisch
Rehabilitation/Ambulante
Wohnungsanpassung
Kranken-
und Pflegekassen müssen ihre Leistungen am Grundsatz "ambulant
vor stationär" ausrichten.
Ambulante
Versorgung als Leistung der Krankenkasse
Ambulante
Versorgung als Leistung der Pflegekasse
Wenn
die Voraussetzungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht vorliegen,
dann muß die Pflege selbst bezahlt werden oder das Sozialamt
tritt ein.
Die
Alten- und Service-Zentren (ASZ) und der Allgemeine
Sozialdienst (ASD) und die Sozialbürgerhäuser
(SBH) vermitteln Ihnen ambulante Dienste.
Beratung
hierzu
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