Glossar

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Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Alten- und Service-Zentren
(ASZ)
Altenclub
Altengerechte Wohnungen
Altengerechtes Wohnen
Altenheime/Beratung
Altenheime nur Pflege
Altenheime mit beschützten oder
geschlossenen Stationen
Altenheime mit Teilverpflegung
Altenheime mit Wohn- und
Pflegebereich
Altenpflege zu Hause
Altentagesstätten
Altenwohnanlagen
Altenwohnheime
Alzheimererkrankung
Alzheimergesellschaft
Ambulante Pflege
Ambulante Rehabilitation
Ambulante Versorgung/ Beratung
Angehörige
Arbeitstherapie
Ärztliche Versorgung
Ausländische ältere MitbürgerInnen

 

Ambulante Versorgung/ Beratung

Die ambulante Versorgung ermöglicht es, auch bei Krankheit und Behinderung in der eigenen Wohnung zu bleiben.
Bausteine der ambulanten Versorgung sind
Ambulante Pflege
Essen auf Rädern
Mittagstisch
Rehabilitation/Ambulante
Wohnungsanpassung
Kranken- und Pflegekassen müssen ihre Leistungen am Grundsatz "ambulant vor stationär" ausrichten.

Ambulante Versorgung als Leistung der Krankenkasse

Ambulante Versorgung als Leistung der Pflegekasse

Wenn die Voraussetzungen der Kranken- und Pflegeversicherung nicht vorliegen, dann muß die Pflege selbst bezahlt werden oder das Sozialamt tritt ein.

Die Alten- und Service-Zentren (ASZ) und der Allgemeine Sozialdienst (ASD) und die Sozialbürgerhäuser (SBH) vermitteln Ihnen ambulante Dienste.

Beratung hierzu

 
 
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